Die Konzeption von Bebauung und Freiräumen greift die Anordnung der bestehenden Bebauung auf. Die Bebauungseinheiten sind vorwiegend von Begrünung rundum umgeben und auf den Dächern durch extensive Begrünung angereichert, so dass sie wie „Grün-Inseln“ wirken und damit die Adressbildung für den Teilraum schaffen. Die Inselwirkung wird für Nutzung und Ökologie unterstützt durch die extensive Begrünung der Dächer. Das Konzept der Landschaftsarchitektur differenziert die Freiräume in der Erdgeschoßzone:

  • private Gärten, durch Hecken gefaßt
  • öffentliche Grünflächen (entsprechend den Vorgaben des B-Planes) mit geschwungenen Fußgänger- und Radfahrwegen und integrierten Kinderspielflächen
  • private und öffentliche Begrünung des Straßenraumes (mit nach Norden zunehmenden Anteil an privaten Pflanzflächen) im Vorbereich der Bebauung (entsprechend den Vorgaben des B-Planes) sowie mit vorgelagertem Fußgänger- und Radfahrerbereich, durch öffentliches Straßenbegleitgrün von der Fahrbahn getrennt (entsprechend dem Grünordnungsplan)
  • gemeinschaftlich nutzbare Flächen für Urban Gardening im Norden

Das gesamte Gebiet ist durch die teils aufgelockerte, teils Straßenflucht-verstärkende Pflanzung von Laubbäumen, z.T. rotblättriger Ahorn, angereichert; diese Raumbildung durch Bäume zwischen den „Grüninseln“ verstärkt die Erkennbarkeit einzelner Orte im Wegenetz und schafft ein vielfältiges Spektrum an Blickbeziehungen.